Liebe Eltern,
ich möchte Sie mit dieser Mail über die jüngsten Entwicklungen rund um Corona informieren.

Zunächst zur Situation am GV. Am 28.4.2021 haben wir dem Gesundheitsamt eine an Corona erkrankte Referendarin melden müssen. Der Kollegin geht es erfreulicherweise gut. Sie hatte nur wenige Kontakte zu Schüler/Innen. Die Kontaktketten haben wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erstellt, die betroffenen Schüler/Innen wurden informiert. Seit heute besuchen sie wieder die Schule.
Eine Schülerin der Oberstufe hat im Rahmen eines Selbsttests am vergangenen Montagmorgen ein positives Ergebnis erhalten. Sie hat noch vor 8.30 Uhr die Schule verlassen und sich einem PCR-Test unterzogen, der das positive Ergebnis bestätigte. Das Gesundheitsamt hat keine Quarantäne verordnet, weil die Schülerin deutlich weniger als 45 Minuten mit ihren Mitschüler/Innen Kontakt hatte und am Wochenende vorher negativ getestet wurde. Wir wünschen ihr alles Gute und eine schnelle Genesung.
Ein Schüler des achten Jahrgangs ist an Corona erkrankt, hatte aber wegen des Distanzunterrichts keinerlei Kontakt zu Mitschüler/Innen. Auch ihm wünschen wir Gesundheit und viel Kraft, die Quarantäne auszuhalten.
Eine weitere Schülerin, die unsere Erprobungsstufe besucht, ist an Corona erkrankt, befand sich jedoch schon in Quarantäne und hatte deshalb keinen Kontakt zu Mitschüler/Innen. Wir wünschen ihr alles Gute!
Heute hat ein Selbsttest bei einer Schülerin der Erprobungsstufe ein positives Ergebnis gezeigt. Die Schülerin wurde sofort abgeholt und unterzieht sich nun einem PCR-Test. Auch ihr wünschen wir alles Gute und eine schnelle Genesung.

Ab Montag, den 17.5.2021 öffnet wieder unsere Mensa, und zwar montags und donnerstags von 12.00 Uhr – 14.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 13.00 Uhr – 14.00 Uhr.

Und wir starten am kommenden Montag mit Präsenzunterricht für unser WPII-Angebot.

Jahrgang 8: montags und donnerstags in der 6. Stunde,

Jahrgang 9: montags, 6. Stunde.

Gestern hat sich die Bezirksregierung via Mail zur „Testpflicht an Schulen“ und zur geltenden Praxis der „Schulschließungen“ geäußert. Ich zitiere wörtlich aus der Mail:

„Die Testpflicht an Schulen besteht fort. Aber: Die Testpflicht besteht nur dann nicht,
a) wenn eine Person vollständig geimpft ist (2 Impfungen sind erfolgt) oder
b) wenn eine Person nachweislich an Corona erkrankt war – für den o.g. Zeitraum (mindestens 28 Tage, höchstens sechs Monate zurückliegend), ​
c) wenn die Person nachweislich an Corona erkrankt war und nachweislich eine Impfung erhalten hat.“

Aktuelle Entscheidungskriterien für eine Schulschließung und die Einrichtung von Wechselunterricht:
a) „Bei einer 7-Tages-Inzidenz > 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Präsenzunterricht in Form des Wechselunterrichts
b) Bei einer 7-Tages-Inzidenz > 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Distanzunterricht
c) Sinkt die Inzidenz auf einen Wert < 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen, werden die Untersagungen außer Kraft gesetzt.
d) Die v.g. Regelungen müssen immer in einer Allgemeinverfügung des MAGS getroffen werden. Diese tritt grundsätzlich am fünften (in den Fällen a. und b.) bzw. am siebten Tag (Punkt c.) in Kraft. Die Beschränkungen treten also nicht automatisch in Kraft oder außer Kraft; maßgeblich für die Wechsel der Unterrichtsformen sind die Allgemeinverfügungen des MAGS:
e) Sonderregelung bei der Außerkraftsetzung der Beschränkungen: Nach § 1 Abs. 14 CoronaBetrVO erfolgt diese immer am darauf folgenden Montag (also nicht in der Woche)“.

Liebe Eltern, Corona beherrscht noch immer unseren Alltag. Allerdings erlauben die stetig sinkenden Inzidenzzahlen in Verbindung mit den Impfungen zum ersten Mal seit langem eine echte Hoffnung auf ein Ende der Pandemie. Diese Perspektive wird uns helfen, die Zeit bis zu den Sommerferien möglichst konstruktiv zu verbringen. Danke für einen zwar langen, aber immer gemeinsamen Weg durch die Pandemie!
Herzliche Grüße
Ihr Gerd Kube