Liebe Eltern,

in seiner 8. Mail vom 20.3.2020 erweitert das Schulministerium das Angebot der Notbetreuung durch die Schulen.

  1. Bislang bestand für Eltern ein Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, wenn beide Elternteile im Bereich „kritischer Infrastrukturen“ arbeiten und dort unabkömmlich sind. Ab dem 23.3.2020 wird diese Regelung erweitert. Demnach haben Eltern, von denen nur ein Teil in kritischen Infrastrukturen arbeitet, dort unabkömmlich ist und keine private Betreuung gewährleistet ist, Anspruch auf eine Notbetreuung (siehe dazu die entsprechenden Formblätter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf).
  2. Auch ab dem 23.3.2020 bis zum 19.4.2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab diesem Datum steht die Notbetreuung an sieben Tagen der Woche und in den Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag) zur Verfügung.
  3. Das Zeitfenster für die Notbetreuung: von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Wenn Sie zum hier erwähnten Personenkreis gehören und die Notbetreuung durch Lehrer/Innen des GV in Anspruch nehmen möchten, bitte ich um Ihre Anmeldung und das Einreichen der entsprechenden Formulare. Unser Sekretariat und die Schulleitung sind wochentags im Zeitraum zwischen 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt.

Ergänzend zu diesen Informationen finden Sie hier einen Brief der Schulministerin Yvonne Gebauer zu den Rahmenbedingungen der Notbetreuung:

Elternbrief zur Notbetreuung von Schulministerin Yvonne Gebauer

Mit einem herzlichen Gruß und dem Wunsch, dass Sie gesund bleiben mögen

Ihr Gerd Kube