Liebe Eltern,

gestern erhielten wir um 20.25 Uhr eine neue Schulmail zur Fortsetzung des Unterrichts ab dem 19.4. und zur Testpflicht an Schulen.

Ab Montag kehren wir zu dem Ihnen bereits bekannten Wechselmodell zurück. Kern dieses Modells ist eine Teilung der Klassen, wobei sich eine Gruppe im Präsenzunterricht und eine im Distanzunterricht befindet und hier ein täglicher Wechsel stattfindet. Die Klassenlehrer/Innen und die Beratungslehrer/Innen der Oberstufe informieren ihre Schüler/Innen über Einzelheiten der Teilung ihrer Lerngruppen.

Ab der kommenden Woche gilt für alle Schulen eine Testpflicht. Zweimal wöchentlich müssen sich das gesamte Personal und die Schülerschaft selbst testen. Diese Testungen sind unabdingbare Voraussetzung für den Schulbesuch (siehe dazu auch unten den Auszug aus der Schulmail).

Um das Testverfahren zu erleichtern, wäre es toll, wenn Sie Ihrem Kind eine Plastik-Wäscheklammer mitgeben könnten.

Die Selbsttests unserer Schüler/Innen geschehen unter Aufsicht des Lehrpersonals in der hier geschilderten Weise:

Sekundarstufe I und EF

Wir testen Montag bis Donnerstag, so dass alle Schülerinnen und Schüler (in beiden Gruppen) zwei Tests pro Woche erhalten. Die Tests werden zu Beginn der ersten Stunde durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt fehlen, nehmen ggf. nur an einer Testung teil. 

Schülerinnen und Schüler aus der EF, die in der ersten Stunde frei haben, werden in der Pause in den Ü-Fo-Räumen getestet. Sie müssen sich am Anfang der Pause dort einfinden.

Q1/Q2

Die Schülerinnen und Schüler der Q1 werden in den LK-Stunden bzw. im Mathe-Block getestet.

Mo: LK-A, LK-C (3./4.Std.)  Di: LK-A, LK-C (3./5.Std.) Mi: LK-B, LK-C (3./4.Std.), Do: LK/GK-M (1.Std.)

 

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 werden am Montag und am Mittwoch getestet

Mo: LK-A (3.Std.)     Mi: LK-B (2.Std.)  

Schülerinnen und Schüler, die wegen eines Unterrichtsausfalls nicht erfasst werden, begeben sich wie die EF in der Pause zum Ü-Fo-Flur, wo sie sich selbst testen. Die Aufsicht und Dokumentation übernimmt jeweils ein Mitglied des Kollegiums.

Die aktuelle Schulmail befasst sich etwas ausführlicher mit dem Thema „Corona-Selbststest an Schulen“, weshalb ich daraus die für Sie wichtigen Passagen zitiere. Sie finden den vollen Wortlaut der Schulmail auch unter diesem Link: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/14042021-schulbetrieb-im-wechselunterricht-ab-montag

Hier die wichtigsten Punkte zur Testpflicht in Schulen:

  1. „Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12).
  2. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
  3. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  4. (…)
  5. (…)
  6. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  7. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  9. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
  10. (…)
  11. (…)
  12. (…)
  13. Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
  14. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-) Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  15. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
  16. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. (…)“

 

Durchführung der Testungen

Informationen zur Handhabung des Tests geben folgende Anleitungen:

Videoanleitung zur Durchführung des Corona-Antigen-Selbsttests

Bebilderte Anleitung zur Durchführung des Corona-Antigen-Selbsttests

Liebe Eltern, mit der Durchführung, Überwachung und Dokumentation der Selbstests wurde uns eine Aufgabe übertragen, die uns sowohl in logistischer als auch in pädagogischer Hinsicht enorm fordert. Wir werden diese Aufgabe gewissenhaft und mit viel Verständnis für die Situation Ihrer Kinder und der Elternhäuser durchführen. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Schüler/Innen mit einem positiven Testergebnis niemals vorführen, sondern diskret, zugewandt und schnell zum Wohle des Kindes und der Schulgemeinde handeln werden.

Ich wünsche Ihnen Gesundheit und viel Kraft für die Bewältigung der immer noch schwierigen Pandemie-Situation.

Ihr Gerd Kube