Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 6 bis Q2,

die Schulen des Landes sind verpflichtet, den Masern-Impfschutzstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erheben und zu dokumentieren.

 

Worum muss ich Sie bitten?

Ich möchte Sie bitten, den Vordruck „Nachweis des Masernschutzes“ entweder ausfüllen zu lassen (Punkt I) oder selber auszufüllen (Punkt II) und durch Ihr Kind mit einer Kopie der entsprechenden Seite(n) des Impfausweises (bei Ausfüllen des Punktes II) bis zum 03.09.2021 bei der Klassenleitung bzw. beim Tutor bzw. der Tutorin einzureichen. Bitte beschriften Sie die Kopien zusätzlich mit dem Namen und der Klasse des Kindes. Die Kopien werden nach Vermerk des Impfschutzes vernichtet.

 

Was folgt, wenn der Nachweis nicht erbracht wird?

Wenn der Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird, muss die Schulleitung Ihr Kind ab dem 01. Oktober 2021 u. a. mit Namen und Adresse an das zuständige Gesundheitsamt melden. Andere Maßnahmen seitens der Schule erfolgen nicht. Alle weiteren Maßnahmen liegen im Ermessen des Gesundheitsamtes (vgl. §20 Abs. 12 lfSG).

 

Ich danke Ihnen sehr für die Unterstützung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kube