Klassen- und Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratenden Stimmen an der Klassenkonferenz teil.

Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Auch hier bietet es sich an, eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden zu wählen.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein:

  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfungen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • Erziehungsschwierigkeiten.

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten oder sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen.

Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit erläutern. Ab Klasse 7 kann die Klassensprecherin oder der Klassensprecher an den Sitzungen der Klassenpflegschaft teilnehmen.

Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Durch einen Beschluss der Schulkonferenz kann die Zahl der Elternvertreter in den Fachkonferenzen erhöht werden. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.

Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Text nach: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/Elternmitwirkung.pdf

Mitglieder der Schulpflegschaft 2023/24

Jahrgangsstufe 5

5a Melanie Engels-Knipping und Monika Kersten

5b Patrick Schmatloch und Patrick Becker

5c Marina Seitz und Ingo Breder

5d Katja Güney und Tammy Jebili

Jahrgangsstufe 6

6a Karsten Jäger und Tammy Jebili

6b Sarah Ridderskamp und Gerrit Rosshoff

6c Thomas Klecha-Faure und Nadja Trojanowski

6d Ronny Petzold und Janice Kowalsky

Jahrgangsstufe 7

7a Bastian Lemm und Martin Perkuhn

7b Tanja Achten und Andreas Holstein

7c Stefanie Brandt und Jan-Derk Wolters

7d Verena Heuser und Volker Jansen

Jahrgangsstufe 8

8a Simone Howe und Anne Görtz

8b Saskia Pohlmann und Anja Kansy

8c Tina Hauschild und Carsten Roth

8d Anja Wunderwald und Patricia Borges

Jahrgangsstufe 9

9a  Petra Woock und Tanja Wellmann

9b Ewelina Goretzki und Kristen Stratmann

9c Marion Spankus und Michaela Steudner

9d Tanja Kolbe und Melanie Ott

Jahrgangsstufe 10

10a Katja Weltgen und Petra Fennmann

10b Bianca Plenert und Diana Mrosek

10c Jamela El Groudi und Jessica Boixader-Simon

Jahrgangsstufe 11 (Q1)

Dirk-Paul Düster, Tina Kotzke, Katja Schräder, Ivonne Strangfeld

Jahrgangsstufe 12 (Q2)

Kerstin Tamm, Britta Zimmer, Stefanie Oberholz, Andrea Groos

Juliane Horstkamp, Andrea Payenberg, Sonja Kolm, Andreas Menzel

Schulpflegschaftsvorsitzende

Dirk-Paul Düster (duester@duester-stephan.de), Katja Schräder (schraeder0308@aol.com), Ronny Petzold (tubby18@ymail.com) und Tina Hauschild (hauschildtina@gmail.com)

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen.

Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.

Die Schulkonferenz hat am GV 18 Mitglieder.

Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Dabei wird je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen unterschieden.

Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:

  1. Schulprogramm
  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
  4. Festlegung der beweglichen Ferientage
  5. Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
  6. Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  7. Organisation der Schuleingangsphase
  8. Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
  9. Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  10. Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  11. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  12. Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
  13. Information und Beratung
  14. Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
  15. Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  16. Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  17. Schulhaushalt
  18. Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  19. Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
  20. Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
  21. Besondere Formen der Mitwirkung
  22. Mitwirkung beim Schulträger
  23. Erlass einer Schulordnung
  24. Ausnahmen vom Alkoholverbot
  25. Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
  26. Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.

Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz kann allein der Gesetzgeber erweitern. Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige Vertretung des Schulleiters oder Schulleiterin und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil

Text nach: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/Elternmitwirkung.pdf

Mitglieder der Schulkonferenz 2023/24

Eltern
  • Dirk-Paul Düster
  • Katja Schräder
  • Tina Hauschild
  • Ronny Petzold
  • Martin Perkuhn
  • Tina Kotzke
Lehrer
  • Markus Balthaus
  • Verena Delsing
  • Christian Krull
  • Christian Egging
  • Andrea Skibowski
  • Andrea Wagner
Schüler
  • Anesa Siroki (8b)
  • Helena Höldtke (9a)
  • Tom Schepers (10a)
  • Amelie Scheffler (Q2)
  • Lukas Wolter (Q2)
  • Jeremy Hennen (Q2)

VertreterInnen der Schulkonferenz

Eltern
  • Karsten Jäger
  • Tanja Kolbe
  • Juliane Horstkamp
  • Gerrit Rosshoff
  • Bastian Lemm
  • Ivonne Strangfeld
Lehrer
  • Lennart Armbruster
  • Constantin Böckhaus
  • Bettina Jusuf
  • Christina Wahle
  • Henning Steff
  • Gudrun Flegelskamp
Schüler
  • Elif Su Görür (8b)
  • Fiona Woodson (10a)