Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern, der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen.
Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz hat am GV 18 Mitglieder.
Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt. Dabei wird je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers, der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen unterschieden.
Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Angelegenheiten:
- Schulprogramm
- Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
- Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern
- Festlegung der beweglichen Ferientage
- Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage
- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
- Organisation der Schuleingangsphase
- Vorschlag zur Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts
- Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
- Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen
- Information und Beratung
- Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen
- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
- Schulhaushalt
- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
- Ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften
- Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen oder Bestellung einer Vertrauensperson, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses
- Besondere Formen der Mitwirkung
- Mitwirkung beim Schulträger
- Erlass einer Schulordnung
- Ausnahmen vom Alkoholverbot
- Erhöhung der Zahl der Vertretungen der Eltern in Fachkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen
- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung.
Diesen abschließenden Aufgabenkatalog der Schulkonferenz kann allein der Gesetzgeber erweitern. Beschlüsse der Schulkonferenz werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag. Die ständige Vertretung des Schulleiters oder Schulleiterin und auch die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil
Text nach: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/Elternmitwirkung.pdf
Mitglieder der Schulkonferenz 2022/23
Eltern
- Dirk-Paul Düster
- Tina Hauschild
- Katja Schräder
- Christine Walter
- Ronny Petzold
- Juliane Horstkamp
Lehrer
- Markus Balthaus
- Lennart Armbruster
- Christian Egging
- Andrea Skibowski
- Verena Delsing
- Christian Krull
Schüler
- Noah Hader (7a)
- Anesa Siroki (7b)
- Helena Höldtke (8a)
- Amelie Scheffler (Q1)
- Lukas Wolter (Q1)
- Aaliyah Has (Q2)
- Victoria Haegert (Q2)
VertreterInnen der Schulkonferenz
Eltern
- Tina Kotzke
- Barbara Jordans
- Carsten Roth
- Karsten Jäger
- Gerrit Rosshoff
- Martin Perkuhn
Lehrer
- Constantin Böckhaus
- Dr. Henning Steff
- Johannes Lingnau
- Christina Wahle
- Damian Buss
- Andrea Wagner
Schüler
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