Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

heute gegen 13.15 Uhr hat uns das Ministerium wieder einen Blick in die nahe Zukunft des Lehrens und Lernens unter Corona-Bedingungen gegeben. Allerdings bezieht sich diese 17. Schulmail ausschließlich auf die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Grundschulen.

Recht sichere Informationen kann ich Ihnen und euch zu den diesjährigen veränderten Versetzungsbestimmungen (siehe I. – II.) geben.

Was die Fortsetzung des Präsenzunterrichts für weitere Jahrgänge betrifft, so erhalten Sie und ihr hier (siehe III.) Informationen zum Start der Q1 mit dem üblichen Corona-Vorbehalt. Frühestens heute Abend erwarten wir dazu einen Erlass und damit Klarheit.

 

I. Sonderregelungen in der Sek.I:

Am Ende der Erprobungsstufe hat die Schule in diesem Jahr nur das Recht, im Falle einer Wiederholung und bei negativer Prognose, den Wechsel auf eine andere Schulform zu empfehlen. Die Eltern entscheiden dann, ob ihr Kind auf dem Gymnasium verbleibt.

Alle Schüler/Innen der Jahrgänge 7 und 8 gehen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse. Allerdings kann die Zeugniskonferenz eine Wiederholung empfehlen, über deren Annahme jedoch die Eltern entscheiden.

Am Ende der Klasse 9 findet eine Versetzung statt. Allerdings können wir eine Zulassung zu einer Nachprüfung auch dann aussprechen, wenn die „Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach notwendig ist.“

Bei der Leistungsbewertung ist die Gesamtentwicklung eines Schülers während des ganzen Schuljahres unter Einbezug der Note des ersten Halbjahres zu berücksichtigen.

Obwohl es dazu noch  keine Äußerung aus dem Ministerium gibt, gehen wir von einer Reduzierung der Anzahl der Klassenarbeiten aus

 

II. Sonderregelungen in der Sek.II:

Am Ende der Einführungsphase (10) findet eine Regelversetzung statt.

Die Q1 kann auf Antrag wiederholt werden.

Schüler/Innen, die am Ende der Q1 in einem oder mehreren LK oder GK vier oder weniger Punkte erreicht haben, erhalten die Möglichkeit zur NP. -> Änderung (vom 3.6.2020): Bei Fortschreibung von defizitären Kursabschlussnoten aus dem 1. Halbjahr können diese durch Nachprüfungen kompensiert werden.

 

Sollte bei Schüler/Innen im zweiten Hj. der Ef oder der Q1 eine Leistungsbewertung nicht möglich sein, wird die Halbjahreszensur fortgeschrieben.

Die Anzahl der Klausuren in der Ef und der Q1 wird auf eine Klausur verringert. Auch die Dauer der Klausur kann nach unten angepasst werden.

 

III. Vermuteter Schulstart für die Q1:

Verbände, Bezirksregierung und die Ministerin äußerten sich bisher dahingehend, dass es am Gymnasium mit der Q1 weitergehen werde, also mit dem Jahrgang, der sich auf die Abschlussprüfung in 2021 vorbereitet.

Sollte sich diese Ankündigung bewahrheiten, wie oben erwähnt, erfahren wir das nicht vor heute Abend, gehen wir von einem Schulstart der Q1 am Donnerstag, den 7.5.2020 aus, und zwar unter strenger Beachtung der Hygienebestimmungen. Auch wenn in der Presse bisher von dem 4.5. als Schulstart die Rede war, gilt der 7.5. als frühester Starttermin.  Unser noch zu bestätigender Plan geht für Donnerstag von einem Unterrichtstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr aus. Die erste Stunde dient einer gruppenweisen Einführung in unser Hygienekonzept.

Ich bitte um Ihr und euer Verständnis, dass wir im Moment keine weiteren Informationen geben können, sondern auf die Schulmail Nr 18 zu warten haben.

 

Bis dahin grüße ich Sie und euch herzlich und wünsche Ihnen und euch trotz der bekannten Einschränkungen einen angenehmen Feiertag.

Ihr/Euer Gerd Kube