Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien hatten erholsame Ferien und sind gesund. Auf jeden Fall freuen wir uns auf ein gemeinsames Schuljahr 2021/2022!

Gerne gebe ich Ihnen mit diesem Beitrag eine Übersicht über den Start in das neue Schuljahr in Corona-Zeiten:

Grundsätzlich starten wir in das Schuljahr so, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.

Nachweislich Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht in der Schule ausgenommen.

Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Tag von Ihren Klassenlehrern, Tutoren bzw. LK-Lehrern befragt, ob sie zu den Gruppen der Geimpften und Genesenen gehören. Die Angabe ist selbstverständlich freiwillig.

 

Wie können die Nachweise erbracht werden?

Geimpfte müssen ihren Impfausweis, ein ähnliches Dokument oder per App ihren digitalen Impfpass vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch der Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Testergebnis oder eine Impfung.

Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Der Nachweis erfolgt durch ein digitales Impfzertifikat.

Bis Anfang Juli konnten genesene Geimpfte nur sehr schwer ein digitales Impfzertifikat erhalten – nur wenige Ärzte boten den Service an. Wie der Deutsche Apothekerverband mitteilte, ist das technische Problem mittlerweile behoben. Ab dem 9. Juli stellen alle teilnehmenden Apotheken geimpften Genesenen einen digitalen Impfpass aus, den sie auf dem Smartphone speichern können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kube