Liebe Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

bestimmt haben Sie/habt ihr gestern schon die Pressemitteilung von Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer gelesen, in der für die kommende Woche für alle Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der Abschlussklassen eine Woche Distanzunterricht verfügt wurde: https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/ministerin-gebauer-eine-woche-distanzunterricht-fuer-groesstmoegliche

Für das GV bedeutet diese Regelung in der kommenden Woche (12.4.-16.4.) konkret Folgendes:

1. Die Jahrgangsstufen 5-10 werden im Distanzunterricht beschult. Für die Klassen 5 und 6 wird eine Notbetreuung Montag-Freitag von 8:00-13:05 Uhr eingerichtet. Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, teilen Sie dies bitte bis Sonntag, 11.4.2021, 15:00 Uhr, per E-Mail an Herrn Böckhaus (c.boeckhaus@gymnasium-voerde.de) mit. Bitte geben Sie in der E-Mail den Namen und die Klasse Ihres Kindes, eine Telefonnummer, unter der Sie im Notfall erreichbar sind, sowie die Tage und Uhrzeiten an, zu denen Sie die Notbetreuung benötigen.

2. Die Jahrgangsstufe 11 (Q1) wird im Wechselunterricht beschult. Einen Plan, an welchem Tag welche Gruppe am Präsenzunterricht teilnimmt, wird Frau Dr. Frank noch im Laufe des heutigen Tages bei Moodle bekannt geben.

3. Die Jahrgangsstufe 12 (Q2) wird – wie vor den Osterferien angekündigt – im Präsenzunterricht beschult. Die SuS der Q2 nehmen dabei – ebenfalls wie vor den Osterferien angekündigt – nur in ihren Abiturfächern am Präsenzunterricht teil.

Zudem hat das Ministerium für Schule und Bildung nach den Osterferien eine Testpflicht eingeführt. Konkret bedeutet das:

Künftig ist der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und für sonstiges an der Schule tätiges Personal gleichermaßen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wir bedauern, dass in der kommenden Woche kein Wechselunterricht für alle SuS möglich sein wird und hoffen, dass der Unterricht dann ab dem 19. April im Wechselunterricht fortgeführt werden wird.

Herzliche Grüße

Gerd Kube und Simone Liewer